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Bestimmt, liebe Leser, wissen Sie, was ein Kinderwagen ist. Und bestimmt wissen Sie auch, was ein Veloanhänger ist. Doch so einfach, wie Sie meinen, ist es nicht. Spätestens dann nicht, wenn Eltern mit einem Veloanhänger in einen Zug der SBB steigen. Denn seit dem Sommer gelten neue Regeln. Und die gehen so:
Wenn der Veloanhänger dem Kindertransport dient – was er meistens tut – und wenn die Eltern mit diesem Anhänger ohne Velo unterwegs sind, dann ist der Veloanhänger ein Kinderwagen. Und die Eltern müssen nichts zahlen.
Wenn der Veloanhänger dem Kindertransport dient, die Eltern aber gleichzeitig mit dem Velo unterwegs sind, dann bleibt der Veloanhänger ein Veloanhänger. Und dann müssen die Eltern 13 Franken zahlen (mit Halbtax-Abo oder GA) – zusätzlich zu den 13 Franken für das Velo.
Das heisst: Der Veloanhänger kann sowohl Veloanhänger als auch Kinderwagen sein. Diese neue SBB-Regelung lässt aber noch eine ganze Reihe Fragen unbeantwortet.
Zum Beispiel: Was ist, wenn nicht die Eltern, sondern die Grosseltern in den Zug steigen? Und wenn sie kein Velo dabei haben, sondern ein E-Bike? Und wenn im Wagen nicht nur ein Kind, sondern auch noch ein Hund transportiert wird?
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