Viele Hobbygärtner benützen Unkrautvernichter oder Insekten- und Pilzgifte. Bei der Entsorgung gelten diese Mittel als Sondermüll und gehören nicht in den Hauskehricht. Wer Reste davon zu Hause hat, die er nicht mehr brauchen kann, darf sie nicht einfach wegkippen. Die «Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung» legt fest, dass man diese giftigen Stoffe einer Sammelstelle oder einer «rücknahmepflichtigen Person» abgeben muss.
Nur verkaufte Produkte rücknahmepflichtig
Der Fachhandel muss Kleinmengen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln kostenlos zurücknehmen. Das gilt gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen allerdings nur für Produkte, die die Läden selbst verkauften.
Der K-Tipp machte eine Stichprobe in 20 Gartencentern und Baumärkten in den Kantonen Aargau, Luzern, Schwyz, St. Gallen, Zug und Zürich: bei Bauhaus, Hornbach, Jumbo, Landi, Migros Do it + Garden und Obi. Mit dabei war ein gutes Dutzend Gifte: vom Unkrautvernichter Roundup mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat über das Capito-Stop-Ameisen-Giessmittel aus der Landi bis zum Optimum-Ungezieferspray aus der Migros und zum Maag-Total-Unkrautvertilger, eingekauft im Coop Bau und Hobby, dem heutigen Jumbo. Das sind die Resultate:
- In 15 von 20 Baumärkten war die Rückgabe kein Problem. Die Angestellten wollten nicht einmal die Behältnisse sehen. Das heisst: Die Läden nahmen auch Chemikalien zur Entsorgung an, die sie nicht im Sortiment hatten. Darunter waren alle besuchten Filialen von Jumbo, Migros Do it + Garden und Obi. Meist nahm der Kundendienst die übrig gebliebenen Produkte entgegen. Teilweise konnte man die Gifte an einer dafür bestimmten Stelle deponieren.
- In drei Baumärkten war die Rückgabe nur eingeschränkt möglich: Bei Hornbach in Affoltern am Albis ZH, in der Landi in Obfelden ZH und bei Bauhaus in Oftringen AG hiess es, man entsorge nur Mittel, die man selbst verkauft oder die man im Sortiment habe. Die Verkäuferin bei Bauhaus erklärte, der Umgang mit Chemikalien, die man nicht kenne, sei zu heikel.
- Die Bauhaus-Filiale in Schlieren ZH wollte aus einem anderen Grund nicht alle Chemikalien zurücknehmen. Der vom Kundendienst beigezogene Verkäufer sagte, es sei nur möglich, gefährliche Stoffe mit bestimmten Gefahrensymbolen entsorgen zu lassen. Aus diesem Grund wollte er etwa Glyphosat nicht entgegennehmen. Bauhaus erklärte dem K-Tipp auf Nachfrage, diese Information sei falsch. Kunden könnten sämtliche Gartenchemikalien zur Entsorgung abgeben.
- Hornbach in Galgenen SZ lehnte als einzige Filiale die Rücknahme der Gartenchemikalien ganz ab. Der Kunde müsse sich für die Entsorgung bei der Gemeinde melden.
Auf Nachfrage betonen Hornbach und die Landi, dass Kunden in all ihren Filialen sämtliche Gartengifte zur Entsorgung abgeben könnten. Das gelte auch für Mittel, die anderswo gekauft wurden. Die beiden Baumärkte versichern, sie würden die Filialen, die sich in der Stichprobe nicht daran gehalten hatten, an die internen Weisungen erinnern.
Sammelstellen für giftige Stoffe
- Haushalte können Kleinmengen von Sonderabfällen in der Regel kostenlos an entsprechenden Gemeindesammelstellen zurückgeben. Mancherorts gibt es Sammeltage der Gemeinde oder des Kantons.
- Eine Sammelstelle in der Nähe findet man auf Recycling-map.ch: Postleitzahl eingeben und Abfallsorte auswählen. Im Fall von Spritzmitteln ist dies «Sonderabfall Chemikalien». Es erscheint eine Karte, auf der Sammelstellen in der Nähe angegeben sind.