Viele Hobbygärtner benützen Unkrautvernichter oder Insekten- und Pilzgifte. Bei der Entsorgung gelten diese Mittel als Sondermüll und gehören nicht in den Hauskehricht. Wer Reste davon zu Hause hat, die er nicht mehr brauchen kann, darf sie nicht einfach wegkippen. Die «Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung» legt fest, dass man diese giftigen Stoffe einer Sammelstelle oder einer «rücknahmepflichtigen Person» abgeben muss.

Nu...