Um die Elektrosmog-Belastung möglichst tief zu halten, wäre es oft besser, wenn Antennen ausserhalb der Bauzonen stehen würden. Doch in dieser Frage ist das Bundesgericht äusserst zurückhaltend.

Deshalb ist die Swisscom mit einem Gesuch für einen Standort ausserhalb der Bauzone abgeblitzt: Sie brachte vor, in der vorgesehenen Gemeinde sei kein Grundeigentümer bereit, sein Grundstück für die Antenne zur Verfügung zu stellen. Das lässt das Bundesgericht als Argument für eine Antenne ausserhalb der Bauzone nicht gelten. Dies gilt sogar dann, wenn die geplante Antenne an einen bestehenden Hochspannungsmast montiert werden soll.

(em)

Bundesgericht, Urteil 1A.120/2006 vom 12. 2. 2007