Nicht jeder Rückruf erreicht die Kundschaft
Brandgefahr, Erstickungsrisiko: Fehlerhafte Produkte können lebensgefährlich sein. Der Bund veröffentlicht eine Rückrufliste - indes ohne Gewähr für Vollständigkeit.
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K-Tipp 01/2006
11.01.2006
Gery Schwager - gery.schwager@ktipp.ch
Die Coop-City-Warenhäuser rufen den Prix-Garantie-Wasserkocher «Coop WK01» (Modell-Nummer DG-814) zurück, weil es wegen falscher Kabel-Ummantelungen zu einem Kurzschluss oder gar zum Gerätebrand kommen kann. Das war im Dezember 2005.
Das Modehaus H&M ruft eine Knaben-Jeansjacke mit grau melierter Kapuze und grau melierten Ärmeln aus Jersey zurück, weil «die Knöpfe leicht abfallen können und so Erstickungsgefahr besteht, wenn ein Kind sie in den Mund steckt». Das war im ...
Die Coop-City-Warenhäuser rufen den Prix-Garantie-Wasserkocher «Coop WK01» (Modell-Nummer DG-814) zurück, weil es wegen falscher Kabel-Ummantelungen zu einem Kurzschluss oder gar zum Gerätebrand kommen kann. Das war im Dezember 2005.
Das Modehaus H&M ruft eine Knaben-Jeansjacke mit grau melierter Kapuze und grau melierten Ärmeln aus Jersey zurück, weil «die Knöpfe leicht abfallen können und so Erstickungsgefahr besteht, wenn ein Kind sie in den Mund steckt». Das war im Juni 2005.
Die beiden Beispiele zeigen: Konsumentinnen und Konsumenten müssen vom Rückruf fehlerhafter Produkte unbedingt Kenntnis erhalten. Andernfalls kanns gefährlich werden.
Was aber, wenn man entsprechende Mitteilungen in der Tagespresse verpasst? Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen führt eine längerfristige Liste mit Rückrufen und Sicherheitsinformationen. Doch das Angebot hat einen Haken: Es ist lückenhaft.
So ist etwa die Warnung von Philips zum «Cucina Mixer» (Typen HR 1560, HR 1561 und HR 1565) nicht verzeichnet. Das Gerät geht auch bei ausgeschalteter Ein/Aus-Taste in Betrieb, wenn man den Turbo-Knopf drückt. Passiert dies unabsichtlich, droht erhebliche Verletzungsgefahr.
Unternehmen haben keine Meldepflicht
Das Büro für Konsumentenfragen versuche, eine möglichst vollständige Liste zu führen, so Sprecher Benno Maurer. «Allerdings sind wir auf die Zusammenarbeit mit den Unternehmen angewiesen.» Konkret tritt das Büro mit der betroffenen Firma in Kontakt, sobald es von einer Rückrufaktion Kenntnis erhält. Die Unternehmen selber haben keine Meldepflicht.
Auch Einträge aus dem EU-Verzeichnis Rapex * sucht man auf der Schweizer Liste vergeblich. Rapex stellt Woche für Woche Rückrufe und Warnungen aus sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen. Die Schweiz sei halt nicht Mitglied und bekomme die Meldungen nicht, erklärt Benno Maurer. Zudem verzeichne Rapex diverse Produkte, die «sich nur auf einem geografisch beschränkten Markt» befänden und die Schweiz somit nicht beträfen.
Im Zeitalter des Online-Shoppings sticht dieses Argument indes nicht: Den laut Rapex Anfang November zurückgerufene Kinderwagen «Voyager 005» etwa konnte man einen Monat später noch problemlos über die Internet-Auktionsplattform ebay.ch erstehen. Auf der Schweizer Liste ist der «Voyager»-Rückruf nicht zu finden.
Kommt hinzu, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten ja auch jenseits der Landesgrenzen einkaufen und dabei Güter erwerben können, die es im Inland nicht gibt. Rückrufe von «nur» im Ausland erhältlichen Produkten sind deshalb für die Schweiz nicht irrelevant. So wüssten Schweizer, die in Deutschland zum Beispiel den Spielzeugrevolver «Wicke» gekauft haben, sicher gerne, dass dieser das Gehör schädigen kann und daher seit Mitte November nicht mehr im Handel ist.
*Website: http://europa. eu.int/comm/dgs/health_consumer/dyna/rapex/
rapex_en.cfm
22 Einträge
Die Liste der Rückrufe und Sicherheitsinformationen des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen reicht zurück bis Februar 2004. Anfang 2006 verzeichnete sie insgesamt 22 Einträge. Zu finden ist die Liste auf der Website des Büros (www.konsum. admin.ch) unter «Konsumgütersicherheit».