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Manche Abo-Kunden nutzen ihr Handy nur in Notfällen. Ob es dann funktioniert, ist allerdings nicht sicher: So behält sich Orange laut Geschäftsbedingungen vor, die SIM-Karte abzuschalten und den Abovertrag aufzulösen, falls innerhalb von drei Monaten nach Aktivierung weder telefoniert noch eine SMS verschickt wurde. Hinzu kommt: Dem Kunden wird in einem solchen Fall wegen vorzeitiger Vertragsauflösung eine Gebühr von 300 Franken (bei 12-monatiger Laufzeit) ...
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