Manche Abo-Kunden nutzen ihr Handy nur in Notfällen. Ob es dann funktioniert, ist allerdings nicht sicher: So behält sich Orange laut Geschäftsbedingungen vor, die SIM-Karte abzuschalten und den Abovertrag aufzulösen, falls innerhalb von drei Monaten nach Aktivierung weder telefoniert noch eine SMS verschickt wurde. Hinzu kommt: Dem Kunden wird in einem solchen Fall wegen vorzeitiger Vertragsauflösung eine Gebühr von 300 Franken (bei 12-monatiger Laufzeit) ...