Die Geburt eines Kindes muss spätestens nach drei Tagen dem Zivilstandsamt gemeldet werden. Oft übernimmt das Spital diese Aufgabe. Ist auf der Anmeldung kein Vater angegeben, teilt das Zivilstandsamt die nichteheliche Geburt der Vormundschaftsbehörde an Ihrem Wohnort mit.

Streng genommen müsste diese für Ihr Kind dann automatisch einen Beistand ernennen. In der Praxis gibt die Behörde der Mutter und dem mutmasslichen Vater aber meist einen Monat Zeit, um die Situation ohne einen Beistand zu regeln.

Das heisst: Die Behörde nimmt mit Ihnen Kontakt auf und klärt ab, ob der Vater bekannt ist. Ziel ist, dass er das Kind freiwillig anerkennt und mit Ihnen einen Unterhaltsvertrag abschliesst. Anerkennt Ihr Lebensgefährte das Kind innerhalb der einmonatigen Frist nicht, bekommt es einen Beistand.

Dieser wird Ihren Freund auffordern, freiwillig einen Vaterschaftstest zu machen. Tut er dies nicht, reicht der Beistand im Namen des Kindes eine Vaterschaftsklage und allenfalls eine Klage auf Unterhalt gegen ihn ein.

Das Gericht wird dann einen Vaterschaftstest anordnen und so feststellen, ob Ihr Freund der Vater Ihres Babys ist oder nicht. Ist er es, muss er auch die Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen. Da ein solcher Prozess teuer ist, ist Ihr Freund gut beraten, es nicht darauf ankommen zu lassen.

Schlagen Sie ihm daher auch in seinem Interesse vor, nach der Geburt privat einen Vaterschaftstest durchzuführen. Ist dieser positiv, ist er vielleicht doch bereit, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen und eine Unterhaltsregelung zu vereinbaren.