Die Firma Intercom hat bei Gewerbetreibenden Unterschriften für Einträge in Branchenregister erschlichen. «Wir wurden glatt angelogen», berichteten Betroffene im K-Tipp (Ausgabe 2/08).

Inzwischen versucht die Tessiner Firma Pixel In, das angeblich geschuldete Geld einzutreiben (K-Tipp 7/08). Der K-Tipp rät den Betroffenen nach wie vor, Täuschung geltend zu machen und nicht zu zahlen.

Dagegen wehrt sich nun die Pixel In mit Unwahrheiten. In einem Brief an einen Zahlungsverweigerer schrieb sie am 1. April, sie werde «per sofort rechtliche Schritte» einleiten. Passiert ist nichts.

Weiter schreibt Pixel In, der K-Tipp habe «sehr viele Unterlassungsklagen, die für die Seriosität und gut recherchierten Beiträge sprechen». Tatsache ist: Es sind keine solchen Klagen hängig.

Wie wirr die Pixel In argumentiert, zeigt der Satz aus dem Schreiben an Betroffene, die Täuschung geltend machen: «Ein Grundlagenirrtum ist gegeben, wenn der Geirrte das Irrtumsverhalten zugibt, und somit gleichzeitig das Vertragsverhältnis akzeptiert, unter der Voraussetzung einer Schadenswiedergutmachung gegenüber dem Auftraggeber.» Alles klar?

Der K-Tipp hat auch die Firma «Regionaler Wirtschaftsdienst» kritisiert. Diese behauptete Anfang März, sie habe gegen den K-Tipp ein Strafverfahren wegen Verleumdung eingeleitet. Auch davon weiss der K-Tipp nichts.

Leere Drohungen auch von der Index Media, die nun das Inkasso für die Registerfirmen Telcom Agentur und Weko Media besorgt. Sie verlangte Ende Februar eine Gegendarstellung, ansonsten man gerichtlich vorgehe. Der K-Tipp hat die Gegendarstellung abgelehnt, weil sie unberechtigt war. Seither ist Ruhe.

Dafür reagieren nun viele Banken, indem sie den Schwindelfirmen laufend die Kontobeziehung kündigen, weil sie mit solchen Machenschaften nichts zu tun haben wollen.