Rund 13 700 Zeichen umfassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SBB zum Generalabo (GA). Die AGB zum Halbtaxabo bestehen aus «nur» rund 12 700 Zeichen. Für beide Abos gibts nur noch den Swisspass.
Der K-Tipp hat den SBB deshalb vorgeschlagen, die AGB einfach, verständlich und fair zu formulieren. Anfang Jahr schickte er den Bundesbahnen eine konkrete Empfehlung – mit deutlich weniger Umfang. Denn: Überall dort, wo es gesetzliche Regelungen gibt, braucht es kein Kleingedrucktes – es sei denn, die SBB wollen die Kunden schlechterstellen als das Obligationenrecht oder das Datenschutzgesetz.
Im Juni gaben die SBB neue AGB heraus – die Vorschläge des K-Tipp wurden alle ignoriert. Beispiele:
Geltungsbereich
Der K-Tipp regte dazu diese Formulierung an: «Änderungen am Geltungsbereich werden den Inhabern des Swisspass schriftlich mitgeteilt. Ohne Gegenbericht innert 30 Tagen gilt der neue Geltungsbereich als akzeptiert.»
Doch nach den neuen SBB-AGB kann der Geltungsbereich von GA und Halbtaxabo noch immer jederzeit und einseitig geändert werden. Das ist deshalb unfair, weil die Kunden Halbtaxabo und GA, gestützt auf den Geltungsbereich, beim Kaufdatum im Voraus bezahlen. Und die Neuerungen sind nur im Internet auf Voev.ch/tarife ersichtlich.
Zahlungsverzug
Der K-Tipp schlug vor: «Geht der Kaufpreis nicht fristgerecht ein, werden die Reisenden durch Mahnung in Verzug gesetzt.» Das entspricht dem Gesetz: Die Mahnung wäre kostenlos und der Verzugszins ab Mahnung geschuldet.
Doch gemäss den neuen SBB-AGB gerät der Vertragspartner ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht rechtzeitig zahlt. Die erste Mahnung kostet 15 Franken.
Gültigkeitsdauer des Halbtaxabos
Der K-Tipp empfahl: «Der Vertrag wird jeweils für ein Jahr abgeschlossen.» Die SBB hätten sich verpflichten sollen, die Reisenden mindestens 30 Tage vor Beginn einer neuen Abo-Dauer darauf hinzuweisen, dass sie bei einer lückenlosen Weiterführung einen Rabatt erhalten.
Doch laut den neuen SBB-AGB wird das Halbtaxabo weiterhin auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es kann nur auf Ende eines Abojahres gekündigt werden. Und nur wenn das Halbtaxabo nicht gekündigt wird, erhält der Reisende für das neue Abojahr einen Rabatt.
Weshalb die SBB auf die Vorschläge des K-Tipp nicht eingingen, wollte Sprecher Reto Schärli nicht sagen. Kooperativer zeigte sich die Swisscom: Sie arbeitet zurzeit mit dem K-Tipp an kundenfreundlicheren AGB für die Prepaid-Dienste.