Das Getränk Nocco BCAA enthält in der 3,3-Dezi­liter-Dose 180 Milligramm (mg) Koffein. Zum Vergleich: In einem Espresso stecken etwa 60 mg davon. Mit rund 55 mg Koffein pro 100 Milliliter wäre Nocco als Energydrink nicht zugelassen. Denn der gesetzliche Höchstwert für solche Getränke beträgt 32 mg.

Das Zürcher Kantons­labor bemängelte vor zwei Jahren beim Hersteller die Deklaration von Nocco als «koffein- und kohlensäurehaltiges Getränk». Darauf verkaufte der Importeur den Drink als «Lebensmittel für Sportler». Solche Produkte sind für ­Erwachsene bestimmt und dürfen mehr Koffein enthalten als Energydrinks.

Coop und Migros verkaufen Nocco im gleichen Regal wie andere Energydrinks. Das Kantonslabor sagt dazu: «Gegen eine solche Platzierung im Regal gibt es keine lebensmittelrecht­lichen Vorgaben.» Volg ist bisher der einzige Händler, der Jugendlichen keine Energydrinks verkauft.