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14.10.2008
Die Inkassofirma ScoreControl AG in Pfäffikon ZH drohte einer K-Tipp-Leserin mit einer Anzeige bei der Polizei, sollte sie eine Rechnung nicht begleichen. Das Androhen einer Strafanzeige ist jedoch Nötigung, wenn keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen. Das bestätigt Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger von der Universität Zürich.
ScoreControl rechtfertigt ihr Vorgehen damit, dass zuvor vier Mahnungen erfolglos gewesen seien.
Tipp für solche Fälle: Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Immerhin: Nach Intervention des K-Tipp hat die Firma versprochen, ihren Standardbrief zu ändern.
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RE:Nötigung als Inkasso-Methode
Wie Ferreus am 06.02.2012 schieb, haben sie den Brief tatsächlich umgeändert. Auf eine noch aggressivere Formulierung. Gerne poste ich ebenfalls die ersten Lettern dieses Briefes, welcher nach meinem Urlaub im Briefkasten lag und frage dafür in die Runde, ob nebst Nötigung nicht eine weitere Straftat seitens Scorecontrol vorliegt? Sehr geehrter Herr nnnnnn, Wir beziehen uns auf die diversen Mahnschreiben und Zahlungseinladungen, auf welche Sie leider keinerlei Reaktion gezeigt haben. Daher müssen wir darauf schliessen, dass SIE BEREITS DAMALS ZUM ZEITPUNKT DES VERTAGSABSCHLUSSES DIE ABSICHT HATTEN, NIE IHRER VERTRAGLICHEN ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG NACHZUKOMMEN. Sie konnten davon ausgehen, dass unser Kunde sich über Ihre Zahlungsmoral und Ihre finaziellen Verhältnisse nicht informieren würde. DESHALB QUALIFIZIEREN WIR IHR VERHALTEN ALS ARGLISTIGE TÄUSCHUNG IM SINNE DER BUNDESGERICHTLICHEN RECHTSSPRECHUNG. Der Rest des Inhaltes wurde von Ferreus bereits wiedergegeben. Da ich bei dem (ansonsten sehr seriösen) Schuldner bereits seit Jahren Kunde bin und somit ein allzeit/beidseitig kündbarer Vertrag vorliegt, sind diese Worte komplett inkorrekt. Ich werde mich nun bei meinem Schuldner informieren, ob er sich in Inkassofragen tatsächlich mit solcher Wortwahl stellvertreten wolle.
Es hat sich nichts geändert...
Heute am 6.2.2012 Hab ich einen Brief der Scorecontrol erhalten. "Ihr Vorgehen dürfte diejehnigen Voraussetzungen erfüllen, welche im Schweizerischen StGB den Betrug umschreiben. Wir behalten uns daher vor, ohne weitere Ankündigung eine Strafanzeige (und sofern nötig Strafantrag) bei der zuständigen Stelle zu erstatten." Scorecontrol spielt weiterhin ein fises Spielchen mit säumigen Schuldnern.