Notare: Preise nicht angeschrieben
Notare müssen seit mehr als einem Jahr ihre Tarife von sich aus schriftlich bekanntgeben. Doch die meisten machen das nicht.
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K-Tipp 11/2013
02.06.2013
Letzte Aktualisierung:
04.06.2013
Beatrice Walder K-Tipp
Der Gang zum Notar ist für viele ungewohnt. So auch für den Basler Fridolin Meister (Name geändert). Er will sein Restaurant verkaufen und brauchte dafür eine beglaubigte Unterschrift. «Ich erkundigte mich vorab nach den Kosten», sagt Meister. Der Basler Notar habe gemeint, es werde nicht viel kosten. Doch die Rechnung war saftig: Fr. 242.50. Im Kanton Zürich hätte Meister nur 20 Franken bezahlt.
Wie viel Notare für ihre Dien...
Der Gang zum Notar ist für viele ungewohnt. So auch für den Basler Fridolin Meister (Name geändert). Er will sein Restaurant verkaufen und brauchte dafür eine beglaubigte Unterschrift. «Ich erkundigte mich vorab nach den Kosten», sagt Meister. Der Basler Notar habe gemeint, es werde nicht viel kosten. Doch die Rechnung war saftig: Fr. 242.50. Im Kanton Zürich hätte Meister nur 20 Franken bezahlt.
Wie viel Notare für ihre Dienste kassieren dürfen, ist in jedem Kanton in einer Gebührenverordnung geregelt. Entsprechend unterschiedlich sind die Tarife. Viele Beurkundungen muss man aber nicht im Wohnkanton machen lassen und kann sich einen günstigen Kanton aussuchen: etwa für Ehe-, Erb- und Bürgschaftsverträge, eine Firmengründung, eine Unterschriftsbeglaubigung oder ein Inventar für einen Ehevertrag oder eine Erbschaft.
Auch auf Nachfrage häufig keine Angaben
Damit die Preise klar und vergleichbar sind, gilt seit April des letzten Jahres in der ganzen Schweiz auch für Notare die Pflicht zur Bekanntgabe der Preise.
Der K-Tipp hat in Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich bei jeweils fünf zufällig ausgewählten Notariaten überprüft, ob sie ihre Tarife bekannt geben. Die Redaktoren wollten wissen, wie viel eine Unterschriftsbeglaubigung sowie ein Ehe- und ein Erbvertrag kosten. Die Preise müssen laut Verordnung leicht zugänglich und gut lesbar angegeben sein – etwa in Form von Preislisten oder Preisanschlägen. Und zwar dort, wo sich die Kunden aufhalten, also beispielsweise im Empfangsraum. Zusätzlich können die Notariate die Preise auf ihrer Internetseite mitteilen.
Ergebnis der Stichprobe: Nur eines der 25 Notariatsbüros hielt sich an die Vorschriften.
- Basel: Bei keinem der fünf Notare lagen die Preise auf. Ein Büro holte auf Nachfrage eine Liste hervor. In drei Fällen gabs eine mündliche Auskunft. Die Unterschriftsbeglaubigung kostete zwischen Fr. 16.80 und Fr. 45.–. Die Kosten für einen Ehe- und einen Erbvertrag wurden einmal mit 800 Franken angegeben. Auf den Homepages der fünf Notare waren keine Preise zu finden.
- Bern: Auch hier war keine Preisliste auffindbar. Nur eines der fünf Büros druckte auf Nachfrage eine Liste aus. Gemäss mündlicher Auskunft kostet eine Unterschriftsbeglaubigung 20 bis 50 Franken. Die Kosten für den Ehe- und den Erbvertrag werden einmal mit «600 bis 3000 Franken», ein andermal mit «etwa 1000 Franken» beziffert. Nur zwei Notariate unterhalten eine Website – aber ohne Preiseangaben.
- Luzern: Hier war – auch auf Nachfrage – bei keinem der fünf Notare eine Preisliste einsehbar. Die Preise für die Unterschriftsbeglaubigung: 50 bis 100 Franken, Ehe- und Erbvertrag: «ab 500 Franken», «900 bis 1200 Franken» oder «1000 bis 2000 Franken». Zwei Notare geben die Preise immerhin im Internet an.
- St. Gallen: In keinem der fünf Notariate gabs eine Preisliste. Auf Nachfrage wurde sie in einem Büro ausgedruckt. Laut mündlicher Auskunft kostet eine Unterschriftsbeglaubigung zwischen 10 und 50 Franken. Zum Preis eines Ehe- und eines Erbvertrags gab es keine Auskunft. Nur bei einem Büro lassen sich die Preise online abrufen.
- Zürich: Nur im Notariat Riesbach hing eine Liste mit den Preisen der üblichsten Dienstleistungen an einer Pinnwand. In den übrigen vier Notariaten lag keine Preisliste auf, lediglich die kantonale Gebührenverordnung war einsehbar. Mündlich wurde der Preis für eine Unterschriftsbeglaubigung jeweils mit 20 Franken angegeben, die Kosten für den Ehe- und den Erbvertrag mit der Bandbreite laut Gebührenverordnung von 200 bis 5000 Franken für einen Ehevertrag und 300 bis 7500 Franken für einen Erbvertrag – abhängig vom Vermögen. Eines der Büros veranschlagte eine persönliche Beratung durch den Notar mit 300 bis 450 Franken. Auf den Internetseiten aller Notariate waren die Gebühren angegeben.
Kontrolle der Notare obliegt den Kantonen
Laut Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) genügt es nicht, wenn Notare auf die kantonale Gebührenverordnung verweisen oder diese auflegen. Sie müssen die Preislisten auflegen. Darin dürfen sie Tarifrahmen angeben, wie etwa «Ehevertrag von 540 bis 3240 Franken». Und sie können Beispiele machen, wie viel ein standardisierter Ehevertrag kostet. Der definitive Preis ist dann in der Regel vom Arbeitsaufwand und vom Vermögen der Kundschaft abhängig. Für gewisse Dienstleistungen können Notare laut Seco aber auch Fix- oder Pauschalpreise angeben, beispielsweise für die Unterschriftsbeglaubigung.
Ob die Notare die Preisbekanntgabeverordnung einhalten, müssten die Kantone kontrollieren. Im Falle eines Verstosses drohen Bussen bis zu 20 000 Franken. Die Oberaufsicht liegt beim Seco. Ihm sind keine Sanktionen gegen Notare bekannt.