Wer allgemeinversichert ist und ausserkantonal ins Spital geht, muss einen Teil der Kosten selber zahlen – ausser in Notfällen. Ein Notfall lag auch bei einer Frau vor, die 10 Tage vor dem Geburtstermin in den Ferien weilte. Gemäss Bundesgericht kann man ihr nicht den Vorwurf machen, sie habe diesen Notfall quasi selber provoziert. Schwangere Frauen müssten im Prinzip jederzeit mit einer Geburt rechnen. Doch das dürfe sie nicht daran hindern, in die Ferien zu fahren. Zumal sich die Frau vor Ferienantritt untersuchen liess und nichts auf eine unmittelbar bevorstehende Geburt hinwies. Fazit: Die Frau muss selber nichts zahlen.

Bundesgericht, Urteil 9C_408/2009 vom 3. 9. 2009