Die Bundesverfassung garantiert allen in einer Notlage «die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind». Das gilt laut Bundesgericht auch, wenn jemand eine psychiatrische Begutachtung verweigerte, mit der ein Anspruch auf eine Invalidenrente geprüft werden sollte. Einem Tessiner, der die Begutachtung verweigerte, strich das zuständige Sozialamt die Nothilfe vollständig. Laut Bundes­richtern kann sein Verhalten aber nur zu einer Kürzung der Sozialhilfe führen. Das Amt muss nun über die Bücher. 

Bundesgericht, Urteil 8C_717/2022 vom 7.6.2023