Psychotherapeutische Behandlungen müssen die Krankenkassen dann zahlen, wenn der Therapeut ein Arzt ist. In Frage kommen auch nicht-ärztliche Therapeuten - aber nur, falls diese Therapeuten in den Räumen eines Arztes arbeiten sowie unter dessen Aufsicht und Verantwortlichkeit. Das ist die so genannte delegierte Psychotherapie.



Nun hat das Bundesgericht präzisiert: Voraussetzung ist auch eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Therapeuten vom Arzt, faktisch also ein Anstellungsv...