Bis April des letzten Jahres konnten Postkunden kostenlos eine bis zum Widerruf gültige Vollmacht hinterlegen. Dann erfand der Bundesbetrieb die Jahresgebühr für Vollmachten. Zum Vergleich: Solche Vollmachten sind auch etwa bei Banken und Anwälten üblich. Aber nicht einmal diesen beiden Branchen käme es in den Sinn, für eine Vollmacht Geld zu verlangen. 

Der Ärger der Postkunden war gross (K-Tipp 12/2012). Jetzt ist die Post halbwegs zurückgekrebst. Seit dem 16. September gilt eine neue Regelung: Die Vollmacht zum Abholen ­einer einzelnen Sendung ist gratis. Wer also vier- oder fünfmal im Jahr eine Post­sendung durch den Wohnungspartner abholen lassen möchte, muss jedes einzelne Mal mühsam per Internet oder per Telefon bei der Post eine Einmalvollmacht besorgen. Oder er er­öffnet eine Dauervollmacht – wofür er aber einmalig via Internet mit 24 Franken, am Schalter gar mit 36 Franken zur Kasse gebeten wird.

Die Post begründet die Einführung dieser Gebühr mit dem «hohen Defizit, das die sogenannten Empfängerleistungen verursacht haben». 

Tatsache ist jedoch: Der ­Gelbe Riese erzielt Jahr für Jahr Gewinne von bis zu einer ­Milliarde Franken. Von Defizit keine Spur.