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Eine Barmaid erhielt vom Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) die Anweisung, sich in einem Restaurant zu bewerben. Die Frau rief die Wirtin an und sandte am nächsten Tag einen Bekannten in das Restaurant, der ihr später mitteilte, die Stelle sei bereits besetzt. In Tat und Wahrheit war der Job aber noch zu haben.
Damit hat sich die Arbeitslose nicht genügend um eine zumutbare und freie Stelle bemüht und erhält 31 Tage lang kein Taggeld.
(upi)
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