Die Zürcher Firma B und P Dienstleistungen ist bekannt. Sie betreibt das nutzlose Internet-Register www.chtelefon.ch (siehe K-Tipp 1/07). Zu ihren Einträgen kommen die Betreiber, indem sie Formulare verschicken, mit der Bitte, den «gewünschten» Auftrag zu überprüfen. Viele Opfer bemerken nicht, dass sie mit ihrer Unterschrift einen Vertrag über 860 Franken eingehen.

Einige Gerichtsinstanzen haben inzwischen entschieden, dass Opfer nichts zahlen müssen.

Jetzt schickt die Firma Zahlungsverweigerern eine «Saldenbestätigung». Wer das unterschreibt, macht einen Fehler. Gerichte würden dies als Schuldanerkennung beurteilen – worauf die Opfer verpflichtet würden zu zahlen.