In einem Scheidungsverfahren wurden die ­Kinder vorsorglich unter die Obhut des Vaters gestellt. Die Mutter erhielt ein Besuchsrecht. Gegen diese Zuteilung wehrte sich die Mutter bis vor Bundesgericht. Der Entscheid aus Lausanne zeigt, dass in ­solchen Fällen oft die «Stabilität der Verhältnisse» vorgeht. Zwar kamen die Bundesrichter zum Schluss, die Kinder seien bei beiden Elternteilen mehr oder weniger gleich gut aufgehoben – obwohl die Mutter wegen ihres 100-Prozent-Jobs einen täglichen Arbeitsweg von vier Stunden hatte. Sie zweifelten bei der Mutter aber an der Stabilität. Der Grund: Sie war in ein Straf­ver­fahren ­wegen Drogendelikten verwickelt, bei dem ein Gefängnisaufenthalt drohte. Deswegen bleiben die Kinder weiterhin beim Vater.

Bundesgericht, Urteil 5A_621/2010 vom 8.3.2011