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03.05.2011
In einem Scheidungsverfahren wurden die Kinder vorsorglich unter die Obhut des Vaters gestellt. Die Mutter erhielt ein Besuchsrecht. Gegen diese Zuteilung wehrte sich die Mutter bis vor Bundesgericht. Der Entscheid aus Lausanne zeigt, dass in solchen Fällen oft die «Stabilität der Verhältnisse» vorgeht. Zwar kamen die Bundesrichter zum Schluss, die Kinder seien bei beiden Elternteilen mehr oder weniger gleich gut aufgehoben – obwohl die Mutter wegen ihres 100-Prozent-Jobs einen täglichen Arbeitsweg von vier Stunden hatte. Sie zweifelten bei der Mutter aber an der Stabilität. Der Grund: Sie war in ein Strafverfahren wegen Drogendelikten verwickelt, bei dem ein Gefängnisaufenthalt drohte. Deswegen bleiben die Kinder weiterhin beim Vater.
Bundesgericht, Urteil 5A_621/2010 vom 8.3.2011
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