Ja. Zwar zahlt die obligatorische Unfallversicherung tatsächlich erst ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag. Bis dahin muss Ihnen aber der Arbeitgeber laut Gesetz aus eigener Tasche mindestens 80 Prozent des bisherigen Lohnes zahlen. Das gilt auch für den Tag, an dem der Unfall passierte, wenn der Unfall zum Beispiel frühmorgens geschah.