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24.08.2010
Ja. Die Versicherung, die für den Unfall leistungspflichtig war, muss auch für die Behandlung von Rückfällen und Spätfolgen aufkommen. So bestimmt es das Gesetz. Das gilt auch dann, wenn Sie als Rentner einen Rückfall erleiden oder Spätfolgen auftreten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zwischen der jetzt erlittenen Gesundheitsschädigung und den erneuten Beschwerden ein klarer Zusammenhang besteht. Zahlt die Unfallversicherung auch, nachdem Sie pensioniert sind, ist dies für Sie von Vorteil. Der Grund: Sie müssen – anders als bei Übernahme der Unfallkosten durch die Krankenkasse – weder eine Franchise noch einen Selbstbehalt selber berappen.
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Spätfolgen gedeckt durch Unfallversicherung nach Pensionierung
Mir geht es ebenso. Ich bin im Geschäft für Spitalaufenthalte privater Abteilung gedeckt. Meine Versicherung teilte mir nun mit, dass 5 Jahre nach dem Unfall Spätfolgen nur noch in der Allgemeinen Abteilung bezahlt würden. Kann das möglich sein, auch wenn man beim Unfall privat versichert war? Ist es besser die Unfallversicherung nach der Pensionierung nicht zur Krankenkasse, sondern bei der Kollektivversicherung des Arbeitgebers als Privatversicherter zu lassen? Ändert das an dieser dummen Situation etwas - ich möchte unbedingt auch für Spätfolgen privat liegen!