Ja. Die Versicherung, die für den Unfall leistungspflichtig war, muss auch für die Behandlung von Rückfällen und Spätfolgen aufkommen. So bestimmt es das Gesetz. Das gilt auch dann, wenn Sie als Rentner einen Rückfall erleiden oder Spät­folgen auftreten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zwischen der jetzt erlittenen Gesundheitsschädigung und den erneuten Beschwerden ein klarer Zusammenhang besteht. Zahlt die Unfallversicherung auch, nachdem Sie pensioniert sind, ist dies für Sie von Vorteil. Der Grund: Sie müssen – anders als bei Übernahme ­der Unfallkosten durch die Krankenkasse – weder eine Franchise noch einen Selbst­behalt selber be­rappen.