In vielen Fällen erhalten Familienväter von der Krankenkasse eine Rechnung für die ganze Familie – auch wenn die Kinder schon volljährig sind. Was aber, wenn der Vater nicht zahlt? Dann muss die Krankenkasse die volljährigen Kinder einzeln betreiben. Den Vater kann sie nur betreiben, wenn er seine eigenen Prämien und jene seiner Ehefrau nicht zahlt. Das gilt selbst dann, wenn der Vater ein vorgedrucktes Formular der Krankenkasse unterschrieben hat, worin steht: «Ja, ich bezahle weiterhin die Prämie für …». Diese Absichtserklärung, für ein volljähriges Kind zu zahlen, begründe noch keine Haftung des Vaters.   

Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Urteil 200 09 369 KV vom 29. 7. 2009