Ein Mann zahlte seine Schulden nicht, und in der Folge wurde sein Lohn gepfändet. Bei diesem Vorgang müssen Schuldner «die Hosen runterlassen» und dem Betreibungsamt sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte offenlegen. Darauf basierend wird dann die Pfändungsquote bestimmt.

Das gilt auch für Naturalbezüge. Ein Mann arbeitete für zwei Firmen und durfte dafür privat gratis ein Geschäftsauto benutzen; zudem zahlten ihm die Firmen Wohnung, Ferien, Kleider und Essen. Diese Naturalbezüge im Wert von 2500 Franken pro Monat hatte der Mann nicht angegeben. Weil er auch noch Aktien im Wert von 100’000 Franken verschwieg, wurde er wegen Pfändungsbetrugs verurteilt – zu 240 Tagessätzen zu 100 Franken, aber bedingt.    

Bundesgericht, Urteil 6B_403/2009 vom 10. 7. 2009