Immer wieder knöpfen unseriöse Geschäftemacher unerfahrenen Privatanlegern Geld ab, um es in undurchsichtige Geschäfte zu investieren. In der Regel endet das mit einem Totalverlust. Falls solche Firmen Anlagegelder ohne Erlaubnis akquiriert haben, werden sie von den Behörden geschlossen. Dagegen wehren sich diese Firmen oft vor Gericht – meist vergebens. Der jüngste Fall betrifft die Firmen Anera AG, Filmart AG, EJK Ostschweiz Immobilien und Blum Trade AG von Erwin J. Kunz.   

Bundesgericht, Urteil 2C_74/2009 vom 22. 6. 2009