Inhalt
18.08.2009
Immer wieder knöpfen unseriöse Geschäftemacher unerfahrenen Privatanlegern Geld ab, um es in undurchsichtige Geschäfte zu investieren. In der Regel endet das mit einem Totalverlust. Falls solche Firmen Anlagegelder ohne Erlaubnis akquiriert haben, werden sie von den Behörden geschlossen. Dagegen wehren sich diese Firmen oft vor Gericht – meist vergebens. Der jüngste Fall betrifft die Firmen Anera AG, Filmart AG, EJK Ostschweiz Immobilien und Blum Trade AG von Erwin J. Kunz.
Bundesgericht, Urteil 2C_74/2009 vom 22. 6. 2009
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden