Die Verantwortlichen der Firma Buyte verkauften Laien riskante Optionen und bescherten ihnen mit solchen Geldanlagen grosse Verluste. Die Verkäufer wurden wegen gewerbsmässigen Wuchers verurteilt. Grund: Die Opfer waren in Börsendingen unerfahren, und die abgegebenen Informationen zu Risiken und Gefahren waren unverständlich. Zudem haben die Täter die Anleger ausgebeutet – sie kassierten für sich selber exorbitante Kommissionen, die pro Geschäft 25 bis 61 Prozent der investierten Summe ausmachten. Sie haben so laut Bundesgericht «die Gewinnchancen der Anleger praktisch verunmöglicht».

Bundesgericht, Urteil 6B_10/2009 vom 6. 10. 2009