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K-Tipp-Leser Hans R. Moning aus Thalwil ZH hatte in Grossbritannien acht Bücher bestellt. Die Post lieferte die Ware per Nachnahme und kassierte Fr. 26.30. Moning schaute die Rechnung genauer an – und staunte. Denn die Post-Leute hatten mit einem Mehrwertsteuersatz von 7,6 Prozent gerechnet. Doch für Bücher gilt ein Satz von 2,4 Prozent.
Auf der Paket-Etikette waren die Bücher richtig deklariert. Hätte die Post richtig gerechnet, hätte die Mehrwertsteuer weniger als Fr. 5.– gekostet. Solche Beträge stellt der Bund gar nicht in Rechnung – und die Postvorweisungstaxe von Fr. 18.– wäre entfallen. Moning hätte gar nichts zahlen müssen. Immerhin erhielt er nach einer Reklamation sein Geld zurück.
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