Eine K-Tipp-Leserin aus Zürich bestellte in Deutschland Drogerieprodukte. Bei der Zustellung des Pakets verlangte die Pöstlerin Fr. 21.80 für die Zollgebühren. Die Leserin wollte bar bezahlen. Die Pöstlerin lehnte das Geld ab: Die Post akzeptiere nur noch Zahlungen mit der Handy-App Twint. Die Pöstlerin nahm das Paket wieder mit, und die Leserin musste es am nächsten Tag auf der Poststelle abholen. Dort durfte sie mit Bargeld bezahlen.
Auch einem K-Tipp-Leser aus Zürich händigte der Pöstler ein Paket nicht aus, weil dieser nicht mit Twint zahlen konnte. In Bar könne er kein Rückgeld geben, so seine Begründung.
Laut einem Mediensprecher der Post verhielten sich beide Paketzusteller falsch. Barbezahlung sei «grundsätzlich immer möglich», allerdings würden die Zusteller oft eine Zahlung mit Twint bevorzugen.
Fedex und DPD sind kundenfreundlicher
Die Post möchte, dass die Empfänger der Pakete die Zollgebühren schon vor der Lieferung selbst abwickeln. Dazu verschickt die Post seit dem Jahr 2021 per E-Mail einen Internetlink oder ein SMS. Im Internet können Kunden bei der Post mit Kreditkarten, via Postkarte, E-Banking der Post oder mit Twint zahlen. Für das Login im Internet benötigt man allerdings die digitale Swiss-ID («Saldo» 8/2022). An der Haustür akzeptiert die Post nur Twint und Bargeld.
Andere Spediteure sind deutlich kundenfreundlicher als die Post. So stellen etwa DPD und Fedex die Zollgebühren in Rechnung, nachdem sie die Päckli zugestellt haben.
Gut zu wissen: Bietet der Empfänger die Zahlung in bar an und der Pöstler weist dies ab, muss das Paket trotzdem ausgehändigt werden.