Die Lausanner Polizei büsste einen Autolenker mit 40 Franken, weil er sein Fahrzeug in der Blauen Zone abgestellt und dabei die alte, mit zwei Sichtfenstern versehene Parkscheibe auf das Armaturenbrett gelegt hatte. Der Automobilist wollte diese in seinen Augen schikanöse Busse nicht akzeptieren und durchlief die Instanzen bis hinauf zum Bundesgericht.

Vergeblich. Seit Januar 2003 darf nur noch die neue, mit nur einem Sichtfenster versehene, blaue Parkscheibe verwendet werden. Wer sich nicht daran hält, wird, gestützt auf die Signalisationsverordnung, gebüsst. In seinem Urteil segnet das Bundesgericht die entsprechenden Bestimmungen als verfassungskonform ab.

(upi)

Bundesgericht, Urteil 6S.289/2005 vom 5.9.2005