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K-Tipp 13/2023
22.08.2023
Letzte Aktualisierung:
23.08.2023
23.08.2023
Nein. Sie müssen zwar die ursprünglich in Rechnung gestellte Umtriebsentschädigung zahlen, da Sie eine falsche Parkplatznummer eingegeben hatten und der Parkplatzbetreiber nicht mit sich reden lässt. Einen zusätzlichen Betrag schulden Sie aber nicht. Sollte Sie der Parkplatzvermieter früher oder später betreiben, können Sie Rechtsvorschlag erheben.
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