Parkscheibe auf weissem Feld nicht eingestellt: Busse
Autofahrer aufgepasst: Auch ausserhalb der blauen Zone muss man auf gewissen Parkplätzen die Parkscheibe stellen - sonst droht eine Busse.
Inhalt
K-Tipp 15/2005
21.09.2005
Bennie Koprio - bennie.koprio@ktipp.ch
Kurt Baggenstoss aus Winterthur ZH versteht die Welt nicht mehr: Obwohl er seinen Wagen korrekt in ein weiss markiertes Parkfeld bei der Zürcher Autobahnraststätte Forrenberg-Nord eingeparkt hatte, erhielt er eine Busse von 40 Franken.
Da er sich keiner Schuld bewusst war, wollte er den vermeintlichen Irrtum bei der nächstgelegenen Polizeistelle klären - und erhielt die Auskunft, dass auf allen Raststätten des Kantons Zürich die Parkscheibe obligatorisch sei. Dies auch auf w...
Kurt Baggenstoss aus Winterthur ZH versteht die Welt nicht mehr: Obwohl er seinen Wagen korrekt in ein weiss markiertes Parkfeld bei der Zürcher Autobahnraststätte Forrenberg-Nord eingeparkt hatte, erhielt er eine Busse von 40 Franken.
Da er sich keiner Schuld bewusst war, wollte er den vermeintlichen Irrtum bei der nächstgelegenen Polizeistelle klären - und erhielt die Auskunft, dass auf allen Raststätten des Kantons Zürich die Parkscheibe obligatorisch sei. Dies auch auf weiss markierten Parkplätzen. Die Busse müsse er bezahlen, da sei nichts zu machen.
Tatsächlich: Die Parkzeit ist dort laut Peter Stücheli von der Zürcher Kantonspolizei beschränkt - und zwar schon seit drei Jahren. Ausser nachts und an Feiertagen sind maximal vier Stunden erlaubt. «Damit die Einhaltung der Parkzeit für die Polizei kontrollierbar ist», so Stücheli, «muss die Parkscheibe eingestellt und hinter der Frontscheibe angebracht werden.»
In welcher Farbe die Parkplätze markiert sind, tut dabei nichts zur Sache: Die Scheibe muss laut Kapo Zürich überall dort gestellt werden, wo das Signal «Parkieren mit Parkscheibe» angebracht ist.
Der Grund, weshalb der Kanton Zürich dies bei den Raststätten von den Autofahrern verlangt: «In den vergangenen Jahren wurden die Rastplätze zunehmend als Campingplatz oder zum Langzeit-Parkieren benutzt», sagt Peter Stücheli. Um rechtlich gegen solche Missbräuche vorgehen zu können, sei die Parkscheibenpflicht eingeführt worden.
Selbst Fachjuristen wussten es nicht
«Welcher Autofahrer denkt schon daran, die Scheibe zu stellen, wenn er ein weisses Parkfeld sieht», wendet der gebüsste Kurt Baggenstoss ein. «Die Parkscheibe bringt man doch nur mit der blauen Zone in Verbindung.»
«Die Verkehrsregeln sind viel zu kompliziert geworden, wie die Erfahrungen von Herrn Baggenstoss zeigen», sagt Hélène Wetzel, Leiterin des TCS-Rechtsdienstes. So wussten selbst die Fachjuristen ihrer Abteilung nicht, dass Parkscheibenpflicht auch auf weiss markierten Feldern rechtens ist: Sie mussten zuerst die Gesetzbücher konsultieren.
Tafel beachten: Die erlaubte Parkdauer ist überall anders
Die Parkscheibenpflicht auf weissen Parkfeldern ist laut dem Rechtsdienst des TCS zwar unüblich, aber rechtens.
Seit der Einführung der Euro-Parkscheibe im Jahr 2003 können die Behörden ausserhalb der blauen Zone verlangen, dass die Autofahrer die Scheibe stellen. Denn auch auf weiss markierten Feldern kann die Parkzeit beschränkt sein - seien es 30 Minuten oder 12 Stunden.
Signalisiert sind solche Parkplätze mit einem weissen P und einem weissen Parkscheibensymbol auf blauem Grund. Auf dem Schild steht zudem, wie lange man das Fahrzeug ungestraft auf dem Areal abstellen darf.
Fürs Einstellen der Ankunftszeit gelten dieselben Regeln wie in der blauen Zone. Wählen Sie die nächst- mögliche Halbstundenmarkierung. Wer das Auto z. B. um 10.01 Uhr parkiert, stellt die Scheibe auf 10.30 Uhr. Die erlaubte Parkzeit dazuzählen. Kommen Sie erst um 10.29 Uhr an, müssen Sie ebenfalls 10.30 Uhr einstellen. Je nach Ankunftszeit variiert die erlaubte Parkdauer also um fast eine halbe Stunde.
Für alle gleich hoch ist hingegen die Busse: Wer die Scheibe nicht stellt oder die Parkzeit überzieht, zahlt 40 Franken.