Wenn ein Mann weiss, dass er Sex mit einer HIV-positiven Frau hatte, und dann mit einer anderen Frau ungeschützten Geschlechtsverkehr praktiziert und sie ansteckt, ist das strafbar. Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein solcher Mann wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung angeklagt werden kann.   

Bundesgericht, Urteil 6B_235/2007 vom 13.6.2008