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Nein. Für Konkubinatspaare gelten nicht die gleichen Regeln wie für Verheiratete. Bei Auflösung einer Ehe kann der eine Ehepartner für eine bestimmte Zeit zur Zahlung von persönlichen Alimenten verpflichtet werden. Wird hingegen ein Konkubinat aufgelöst, besteht kein Anspruch auf solche Unterhaltsbeiträge.
Es gibt aber eine Möglichkeit, sich abzusichern: den Konkubinatsvertrag. Darin kann beispielsweise vereinbart werden, dass der Partner, der sich um den Haushalt kümmert, vom anderen dafür eine Entschädigung zugut hat.
Möglich wäre auch eine Klausel, die besagt, dass bei Auflösung des Konkubinats dem Partner zum Beispiel noch sechs Monate lang ein Unterstützungsbeitrag gezahlt wird.
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