Der Schweizer Gesetzgeber fasst die Airlines und Helikopterunternehmen mit Samthandschuhen an: Er schreibt ihnen eine Versicherungsdeckung von bloss 500 000 Franken pro Passagier vor.



«Das ist zu wenig», erklärt Rechtsanwältin Regula Dettling-Ott, Privatdozentin für Luftrecht an der Universität Bern. «Falls ein Passagier schwer verletzt wird oder stirbt und Angehörige dadurch ihren Versorger verlieren, kann ohne weiteres ein Schaden zwischen 1,5 und 2,5 Millionen Franken e...