Schweizer Flugpassagiere können sich seit 2006 auf die EU-Verordnung über Fluggastrechte berufen. Sie sichert Passagieren eine Entschädigung bis 725 Franken zu, wenn die Airline zum Beispiel ­einen Flug kurzfristig annulliert. Eine solche Zahlung ist laut ­Europäischem Gerichtshof auch für Verspätungen ab drei Stunden zu entrichten.



Gestützt darauf verlangte ein Passagier von der Swiss 725 Franken, weil sein Flug von Zürich nach Bras...