Ja. Dieses Recht steht Ihnen gegenüber allen Ärzten zu, also auch gegenüber Psychiatern. Sie haben einen Anspruch auf Auskunft über Ihre Krankengeschichte und auf die Herausgabe sämtlicher Patientenakten in Kopie. Zur Krankengeschichte gehören alle Aufzeichnungen, die mit ihrer Behandlung im Zusammenhang stehen.
Dies gilt ebenso für handschriftlich verfasste Dokumente oder Eintragungen. Davon ausgenommen sind persönliche Notizen des Arztes. Gut zu wissen: Das Recht auf Auskunft können Sie jederzeit und ohne Begründung geltend machen.
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