Fürs Ein- oder Umschreiben beim Strassenverkehrsamt, fürs Ausfüllen des Abgaswartungsdokuments, für die Vignette oder das Befestigen der Nummer: Für ein Sammelsurium von Arbeiten an einem frisch verkauften Auto erheben laut TCS mittlerweile die meisten Garagen zusätzlich zum Verkaufspreis eine Ablieferungspauschale zwischen 200 und 500 Franken. Welche Leistungen der Kunde dafür erhält, entscheidet allein der Garagist. Er berechnet die Pauschale auch nicht für jedes einzelne Auto, sondern für die Wagenflotte.

Unerfreulich: In der Regel erfährt der Kunde von den Zusatzkosten erst, wenn der Handel abgeschlossen ist; kaum eine Garage erwähnt diese Pauschale im Inserat oder auf dem Preisschild.

Und - kritisiert Jean-François Menthonnex vom TCS: «Es ist nicht transparent, wofür die Pauschale verrechnet wird.» Es könne sein, dass der eine Käufer für denselben Betrag praktisch keine Leistung erhält und der andere eine Palette. Der Kunde sollte darum unbedingt nachfragen, für welche Leistungen er zahlt - und darüber verhandeln. Menthonnex: «Merkt der Kunde zum Beispiel, dass in Sachen Reduktion des Kaufpreises nichts mehr drinliegt, kann er die Ablieferungspauschale ansprechen. Diese liegt im Spielraum des Garagisten.»

(ko)