Ein Mann hatte bei einer Versicherungsgesellschaft verschiedene Policen abgeschlossen, darunter eine Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit. Als er wegen Brandstiftung und wegen eines vorgetäuschten Einbruchdiebstahls des Versicherungsbetrugs überführt wurde, trat die Versicherung von allen Policen zurück - auch von der Erwerbsausfallversicherung. Und sie verlangte zudem 118000 Franken für ausbezahlte Taggelder zurück.



Doch die Versicherung ist vor Bundesgericht abgeblitzt...