Ein Mann verursachte betrunken und ohne angeschnallt zu sein einen Autounfall, bei dem er ums Leben kam. Seine Unfallversicherung kürzte daraufhin die Renten für seine Witwe und die zwei Kinder um die Hälfte.



Von der Pensionskasse des Verunfallten hatten die Hinterlassenen im Prinzip nichts zugut, weil AHV und Unfallversicherung zusammen theoretisch schon 90 Prozent des vorherigen Verdienstes des Verstorbenen ausmachten. Die Witwe verlangte aber von der Pensionskasse trotzdem e...