Arthur Fritz aus Bad Ragaz SG lag im Spital. Weil es ein 6-Bett-Zimmer war, machte der 92-Jährige nachts kein Licht an, als er aufs Klo musste. Da stiess er mit den Zähnen an einen Desinfektionsmittelspender.
Die Zahnarztrechnung betrug 737 Franken. Doch seine Krankenkasse, die Helsana, wollte den Betrag nicht übernehmen. Der Unfallbegriff sei hier nicht erfüllt, teilte man ihm mit.
Wörtlich heisst es im Schreiben: «Sie sind im Dunkeln mit den Zähnen an den Plastik-Arm des Desinfektionsmittelspenders gestossen. Man muss damit rechnen, dass, wenn man im Dunkeln herumirrt, etwas im Weg sein kann.»
Das ist völlig falsch. Der Vorwurf, jemand sei im Dunkeln «herumgeirrt», genügt keinesfalls, um einen Unfall zu verneinen. Und überhaupt: Arthur Fritz arbeitet längst nicht mehr, hat also auch keine Betriebs-Unfallversicherung mehr - und damit seine Unfalldeckung sowieso bei der Krankenkasse.
Das dämmerte dann auch den Helsana-Mitarbeiterinnen, als Arthur Fritz reklamierte. Drei Wochen später schrieben Sie ihm: «Wir haben das Dossier nochmals geprüft. Daraus resultiert folgender Entscheid: Wir sind für die Unfallbehandlung leistungspflichtig.» Kein Wort der Entschuldigung, kein Bedauern.
«Die wollten nur einen Alten durch kompliziert Geschriebenes übertölpeln», klagt Fritz. Die Helsana schreibt nun: «Die Wortwah- “herumgeirrt” ist unglücklich gewählt. Wir wollten dem Versicherten damit nichts unterstellen. Dafür entschuldigen wir uns.»
(em)