Nein. Falls Ihr Mann weiterhin den doppelten Mindestbetrag pro Jahr einzahlt, gelten auch Ihre Beträge als bezahlt. Der AHV-Mindestbetrag beträgt derzeit 445 Franken.

Anders gesagt: Zahlt ein AHV-Rentner, der noch erwerbstätig ist, jährlich mindestens 890 Franken an die AHV, muss seine jüngere Frau selber nichts einzahlen. Vorausgesetzt, sie ist noch nicht im AHV-Alter und hat auch keinen Job.

Dies gilt unabhängig davon, ob der Mann seine AHV-Rente bezieht oder aufgeschoben hat.

Was Sie gehört haben, beruhte auf einem umstrittenen Entscheid des Bundesgerichts von 2003. Er wurde inzwischen korrigiert und vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) entsprechend umgesetzt.