Maria Hauser (Name geändert) arbeitete als Assistentin in einer Arztpraxis im Kanton Zürich. Im Frühling 2017 ging ihr Chef in den Ruhestand und kündigte der damals 61-Jährigen. Seither ist sie arbeitslos.
Nach dem Verlust der Stelle verlor sie ihre bisherige Pensionskasse. Da sie ihr Altersguthaben später als Rente beziehen will, überwies sie es an die Stiftung Auffangeinrichtung. Diese fungiert im Auftrag des Bundes als «Sicherheitsnetz» der 2. Säule und bietet eine Pensionskasse für Arbeitslose an – zum Beispiel den Vorsorgeplan «WO».
Zweckentfremdete Risikoprämien
Doch das ist teuer. Hauser versicherte einen Jahreslohn von 40 000 Franken. Im vergangenen Jahr zahlte sie eine Prämie von 23,2 Prozent, also 9280 Franken. Die jährlichen Altersbeiträge für über 55-Jährige betragen zwar auch bei der Auffangeinrichtung wie im Gesetz geregelt 18 Prozent des versicherten Lohns. Aber: Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, Arbeitslose hingegen müssen für den gesamten Betrag alleine aufkommen.
Das gilt auch für die Verwaltungskosten von 1,4 Prozent und – bis Ende 2017 – eine Risikoprämie von 3,8 Prozent. Per Januar 2018 erhöhte die Auffangeinrichtung diese Prämie für über 55-Jährige gar auf 7,4 Prozent. Damit steigt Hausers Prämienlast auf jährlich 10 720 Franken Das sind knapp 1500 Franken mehr als bisher.
Die Risikoprämie deckt bei den Pensionskassen normalerweise die Leistungen bei Invalidität und Tod vor Erreichen des Pensionsalters. Das heisst: Wird der Versicherte vorher invalid, erhält er eine Rente. Stirbt er vor der Pensionierung, erhalten Ehepartner und Kinder eine Rente. Doch im Modell «WO» ist Invalidität nicht einmal mitversichert. Dafür müsste Hauser bei der Auffangeinrichtung den Vorsorgeplan «WG» wählen. Dort kostet die Risikoprämie neu sogar 10,7 Prozent für Frauen und 11,9 Prozent für Männer dieser Alterskategorie.
Marco Bagutti von der Auffangeinrichtung rechtfertigt den Aufschlag mit «der steigenden Lebenserwartung, den sehr tiefen Zinsen und dem fixen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent». Die Auffangeinrichtung finanziert mit den Prämien also nicht nur die Risiken Invalidität und Tod, sondern einen Teil der Rente. Laut Gesetz sollte diese aber aus den Sparbeiträgen plus Zinsen bezahlt werden.
Stefan Thurnherr, Pensionskassenexperte beim VZ Vermögenszentrum in Zürich, kritisiert die hohen Risikobeiträge. Die Kasse sammle ältere Arbeitslose, die sonst keinen Anschluss finden. «Müssen diese auch noch mehr zahlen als andere, ist das sehr unfair.» Laut Thurnherr sollte bei Dienstleistungsjobs vor der Pensionierung eine Risikoprämie von 2 Prozent reichen. Bei Bauarbeitern seien 3 bis 3,5 Prozent vertretbar.
Pensionskasse: Die Folgen bei Arbeitslosigkeit
Wer arbeitslos wird, muss die Pensionskasse in aller Regel verlassen. Nur ganz wenige Kassen sehen im Reglement freiwillig eine Weiterführung für einige Jahre vor.
Kassen dürfen festlegen, dass Arbeitslose ab 58 die Altersleistungen beziehen müssen. Sie sind dann aber tiefer als bei späterer Pensionierung.
Alternative: Man kann sein Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überweisen. Frauen können das Guthaben ab 59 Jahren, Männer ab 60 Jahren als Kapital beziehen. Einen Bezug als Altersrente gibt es bei Freizügigkeitsstiftungen nicht.
Wer eine Rente will, muss sich spätestens innert drei Monaten nach dem Jobverlust bei der Stiftung Auffangeinrichtung anmelden. Im Vergleich zu anderen Kassen sind die Versicherungsbedingungen allerdings unvorteilhaft.
Buchtipp: Weitere Infos im «Saldo»-Ratgeber Gut vorsorgen – Pensionskasse, AHV, 3. Säule.