Im Normalfall ja. Üblicherweise ist ein Wintergarten fest mit dem Haus verbunden. Zudem wird er von den Besitzern ganzjährig zum Wohnen benutzt – dient also nicht lediglich als Abstellplatz für Pflanzen und Gerümpel.

Unter diesen Voraussetzungen können Sie von ­Ihrer Pensionskasse einen Vorbezug verlangen. Sollte sich die Kasse weigern, ­verweisen Sie sie auf die gleichlautende Meinung des zuständigen Bundesamtes (erwähnen Sie die «Mitteilungen über die berufliche Vorsorge» Nr. 55).

Beachten Sie, dass Sie bei der Pensionskasse mindestens 20 000 Franken vorbeziehen müssen. Ein solcher Vorbezug für den Anbau eines Wintergarten ist auch dann möglich, wenn Sie das Geld auf einem Freizügigkeitskonto haben.

Dann gibt es jedoch keinen Mindestbezug. Falls Sie verheiratet sind, muss Ihre Frau den Auszahlungsantrag ebenfalls unterschreiben.