Inhalt
Ein lediges Waadtländer Paar lebte in einer Wohnung, die beiden je zur Hälfte gehörte. Als die Frau starb, verweigerte die Pensionskasse ihrem Partner eine Lebenspartnerrente: Das Paar sei in zwei Gemeinden angemeldet, ein gemeinsamer Wohnsitz fehle. Der Mann klagte gegen die Kasse und erhielt die Rente zugesprochen. Massgeblich ist laut Bundesgericht das Reglement der Kasse: Es verlange für eine Partnerrente einen gemeinsamen Haushalt, nicht einen gemeinsamen Wohnsitz.
Bundesgericht, Urteil 9C_278/2024 vom 10.12.2024
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden