Ein lediges Waadtländer Paar lebte in einer Wohnung, die beiden je zur Hälfte gehörte. Als die Frau starb, verweigerte die Pensionskasse ihrem Partner eine Lebenspartnerrente: Das Paar sei in zwei Gemeinden angemeldet, ein gemeinsamer Wohnsitz fehle. Der Mann klagte gegen die Kasse und erhielt die Rente zugesprochen. Massgeblich ist laut Bundesgericht das Reglement der Kasse: Es verlange für eine Partnerrente einen gemeinsamen Haushalt, nicht einen gemeinsamen Wohnsitz.

Bundesgericht, Urteil 9C_278/2024 vom 10.12.2024