Inhalt
Ja. Der Beitritt zu einer Pensionskasse ist obligatorisch, falls Angestellte einen Jahreslohn von mehr als 20’520 Franken verdienen. Das ist die sogenannte Eintrittsschwelle gemäss Pensionskassengesetz. Die Versicherungspflicht beginnt mit Arbeitsantritt, also ab dem ersten Tag. Dass in Ihrem Vertrag eine Probezeit vereinbart wurde, spielt hier keine Rolle. Dafür sind Sie wie alle Angestellten auch ab dem ersten Tag versichert. Keine Versicherungspflicht besteht hingegen, wenn das Arbeitsverhältnis von Anfang an auf weniger als drei Monate vereinbart wurde.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden