Ja. Der Beitritt zu einer Pensionskasse ist obligatorisch, falls Angestellte einen Jahreslohn von mehr als 20’520 Franken verdienen. Das ist die sogenannte Eintrittsschwelle gemäss Pensionskassengesetz. Die Versicherungspflicht beginnt mit Arbeitsantritt, also ab dem ersten Tag. Dass in Ihrem Vertrag eine  Probezeit vereinbart wurde, spielt hier keine Rolle. Dafür sind Sie wie alle Angestellten auch ab dem ersten Tag versichert. Keine Versicherungspflicht besteht hingegen, wenn das Arbeitsverhältnis von Anfang an auf weniger als drei Monate vereinbart wurde.