• Pensionskassen, Politiker und Medien verbreiten seit Jahren, bei den Kassen finde eine Umverteilung von Erwerbstätigen zu den Rentnern statt. Fakt aber ist: In der zweiten Säule spart jeder für sich. Das Alters­kapital setzt sich aus den eigenen Beiträgen, den Einlagen der Arbeitgeber und den Zinsen zusammen. Kein Rappen geht an ­andere Rentner. Aber: Die Kassen knausern bei Zinsgutschriften. Laut Swiss­canto erwirtschafteten die Kassen mit dem Geld der Versicherten in den zehn Jahren von 2012 bis 2021 eine Rendite von 5,4 Prozent, schrieben den Erwerbstätigen aber nur 2,4 Prozent Zins gut. Die Differenz landete in den Reserven der Kassen. ­
  • Dasselbe Bild bei den Rentnern: Die Rendite auf ihrem Altersguthaben ist viel höher als bei der Berechnung der Rente angenommen. So resultiert beim Tod durch Auflösung der nicht benötigten Rückstellungen ein «Pensionierungsgewinn» für die Kasse. So kommt es zu ­einer Umverteilung von den Versicherten zu den Kassen.
  • Oft wird auch behauptet, wegen der höheren Lebenserwartung würden Renten künftig länger fliessen. Doch die Lebenserwartung der Rentner steigt nicht stetig. Sie beträgt mit 65 laut dem Bund bei den Männern 19,8 und bei den Frauen 22,5 Jahre und ist somit etwa gleich hoch wie 2016. Die Zahlen der AHV zur Lebensdauer der Rentner waren 1991 bis 2017 um 1 bis 2 Jahre tiefer als die Prognosen des Bundes (K-Tipp 15/2018).
  • Viele Medien behaupten, die Revision betreffe nur wenige Erwerbstätige, da der Umwandlungssatz für die meisten schon unter 6,8 Prozent liege. Fakt ist: Jeder ist betroffen. Denn Jahreslöhne bis 88'200 Franken sind obligatorisch versichert. Und die bis zu dem Betrag ­getätigten Spareinlagen müssen mit einem Satz von 6,8 Prozent in eine Rente umgewandelt werden. Bei ­einer Annahme der Revision wären es nur noch 6 Prozent. Wer auf seinem Pensionskassenausweis aufgrund überobligatorischer Einlagen einen tieferen Satz von etwa 5,6 Prozent hat, müsste mit einem noch tieferen Umwandlungssatz rechnen.
  • Die Befürworter der Revision behaupten, sie bringe Vorteile für Frauen und Teilzeiter. Fakt ist: Deren versicherte Lohnanteile stiegen – und damit auch die Lohnabzüge. Ihr Alterskapital würde höher. Aber wegen der Senkung des Umwandlungssatzes ergibt sich meist eine tiefere Rente. Wenigverdiener, die neu ver­sichert würden, hätten erstmals Lohnabzüge und Anspruch auf eine Rente. Für Empfänger von Ergänzungsleistungen ergäbe dies unter dem Strich aber einen Verlust.