- Pensionskassen, Politiker und Medien verbreiten seit Jahren, bei den Kassen finde eine Umverteilung von Erwerbstätigen zu den Rentnern statt. Fakt aber ist: In der zweiten Säule spart jeder für sich. Das Alterskapital setzt sich aus den eigenen Beiträgen, den Einlagen der Arbeitgeber und den Zinsen zusammen. Kein Rappen geht an andere Rentner. Aber: Die Kassen knausern bei Zinsgutschriften. Laut Swisscanto erwirtschafteten die Kassen mit dem Geld der Versicherten in den zehn Jahren von 2012 bis 2021 eine Rendite von 5,4 Prozent, schrieben den Erwerbstätigen aber nur 2,4 Prozent Zins gut. Die Differenz landete in den Reserven der Kassen.
- Dasselbe Bild bei den Rentnern: Die Rendite auf ihrem Altersguthaben ist viel höher als bei der Berechnung der Rente angenommen. So resultiert beim Tod durch Auflösung der nicht benötigten Rückstellungen ein «Pensionierungsgewinn» für die Kasse. So kommt es zu einer Umverteilung von den Versicherten zu den Kassen.
- Oft wird auch behauptet, wegen der höheren Lebenserwartung würden Renten künftig länger fliessen. Doch die Lebenserwartung der Rentner steigt nicht stetig. Sie beträgt mit 65 laut dem Bund bei den Männern 19,8 und bei den Frauen 22,5 Jahre und ist somit etwa gleich hoch wie 2016. Die Zahlen der AHV zur Lebensdauer der Rentner waren 1991 bis 2017 um 1 bis 2 Jahre tiefer als die Prognosen des Bundes (K-Tipp 15/2018).
- Viele Medien behaupten, die Revision betreffe nur wenige Erwerbstätige, da der Umwandlungssatz für die meisten schon unter 6,8 Prozent liege. Fakt ist: Jeder ist betroffen. Denn Jahreslöhne bis 88'200 Franken sind obligatorisch versichert. Und die bis zu dem Betrag getätigten Spareinlagen müssen mit einem Satz von 6,8 Prozent in eine Rente umgewandelt werden. Bei einer Annahme der Revision wären es nur noch 6 Prozent. Wer auf seinem Pensionskassenausweis aufgrund überobligatorischer Einlagen einen tieferen Satz von etwa 5,6 Prozent hat, müsste mit einem noch tieferen Umwandlungssatz rechnen.
- Die Befürworter der Revision behaupten, sie bringe Vorteile für Frauen und Teilzeiter. Fakt ist: Deren versicherte Lohnanteile stiegen – und damit auch die Lohnabzüge. Ihr Alterskapital würde höher. Aber wegen der Senkung des Umwandlungssatzes ergibt sich meist eine tiefere Rente. Wenigverdiener, die neu versichert würden, hätten erstmals Lohnabzüge und Anspruch auf eine Rente. Für Empfänger von Ergänzungsleistungen ergäbe dies unter dem Strich aber einen Verlust.
2010: Wuchtiges Nein zu geplanter Rentenkürzung
Die Pensionskassen wollten schon 2010 die Renten senken – und zwar um 6 Prozent. Am 22. September geht es nun sogar um 12 Prozent weniger Rente. Die Stimmbevölkerung lehnte den «Rentenklau» vor 14 Jahren klar mit 72,7 Prozent Nein-Stimmen ab. Begründet hatten die Kassen die Notwendigkeit der Kürzung damit, bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent entstünde ihnen künftig pro Jahr ein Defizit von 600 Millionen Franken.
Das war reine Schwarzmalerei. 2010 verfügten die Kassen über Reserven von 61 Milliarden Franken (K-Tipp 20/2023). Seither stieg das Vermögen der Kassen trotz Ablehnung der Kürzung praktisch jedes Jahr und beträgt nun 156 Milliarden Franken.
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Mach Konsumentenschutz, aber keine Politik
Es ist problematisch, wenn sich ein Konsumentenschutzmagazin wie der K-Tipp so stark in politische Debatten einmischt und dabei einseitige oder irreführende Informationen verbreitet. Die AHV-Revision ist ein komplexes Thema, das eine differenzierte Betrachtung erfordert. Ein Magazin, das sich dem Schutz der Konsumenten verpflichtet hat, sollte sich darauf konzentrieren, sachlich und ausgewogen zu informieren, statt politische Meinungsmache zu betreiben.