Bessere Begünstigung im Konkubinat - darauf haben viele ledige Paare gewartet. Seit Anfang 2005 ist es so weit: Die Pensionskassen dürfen einem unverheirateten Partner eine lebenslange Rente auszahlen, falls der andere Partner stirbt (siehe K-Tipp 3/05).



Bedingung: Das Paar muss fünf Jahre lang nachweisbar im gleichen Haushalt zusammengelebt haben. Der Haken dabei: Diese Lebenspartnerrente ist für die Pensionskassen freiwillig, die Übernahme ins Reglement ist also nicht vorge...