Nein. Zwar ist es richtig, dass die Pensionskassen-Guthaben nicht mehr geteilt werden, falls einer oder beide Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung bereits eine Alters- oder Invalidenrente der Pensionskasse beziehen. Das heisst: Ihr Mann muss bei der Scheidung tatsächlich nichts von seinem Guthaben an Ihre Pensionskasse oder auf Ihr Freizügigkeitskonto überweisen.

In einem solchen Fall haben Sie aber von Ihrem Mann eine «angemessene Entschädigung» zugut, wie es im Gesetz heisst. Diese  kann in Form einer einmaligen Kapitalzahlung ausgerichtet werden oder mit monatlichen Beiträgen. Die «angemessene Entschädigung» legt das Gericht unter Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner fest.