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25.01.2011
Bei einer Scheidung werden die Pensionskassen-Guthaben je hälftig geteilt. Was aber, wenn der Mann der Frau etwas aus seiner Pensionskasse überweisen müsste, aber sein ganzes Guthaben für ein Eigenheim an die Bank verpfändet hat? In einem konkreten Fall muss der Mann die Frau als Ausgleich «angemessen entschädigen»: Er muss ihr während der nächsten Jahre jeden Monat 1000 Franken und ab 2018 gar 2500 Franken zahlen. Das sei aufgrund seines Einkommens zumutbar, sagt das Bundesgericht.
Bundesgericht, Urteil 5A_270/2010 vom 25. 11. 2010
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