Bei einer Scheidung werden die Pensions­kassen-Guthaben je hälftig geteilt. Was aber, wenn der Mann der Frau etwas aus seiner ­Pensionskasse überweisen müsste, aber sein ganzes Guthaben für ein ­Eigenheim an die Bank verpfändet hat? In einem konkreten Fall muss der Mann die Frau als Ausgleich «angemessen entschädigen»: Er muss ihr während der nächsten ­Jahre jeden Monat 1000 Franken und ab 2018 gar 2500 Franken zahlen. Das sei aufgrund ­seines Einkommens zumutbar, sagt das Bundesgericht.   

Bundesgericht, Urteil 5A_270/2010 vom 25. 11. 2010