Das Jahr 2024 ist für das Portemonnaie aller Pensionskassenversicherten entscheidend: Sagen die Stimmbürger Ja zur Änderung des Pensionskassengesetzes, steigen die Lohnabzüge der Berufstätigen – und bei der Pensionierung sinkt die Rente.
Das Gesetz sieht vor, dass der Umwandlungssatz von bisher 6,8 auf neu 6 Prozent gesenkt wird. Das bedeutet: Für jeden Franken, den Versicherte für das Alterskapital einzahlten, zahlen die Versicherungen 12 Prozent weniger Rente. Das Bundesamt für Sozialversicherungen rechtfertigt die Gesetzesrevision im Internet mit der Behauptung: «Die Renten der beruflichen Vorsorge stehen seit längerem unter Druck.»
Gegen die Verschlechterung der Leistungen der 2. Säule wurde das Referendum ergriffen. Deshalb hat nun das Volk das letzte Wort. Der Bundesrat verschob die Abstimmung zur 2. Säule, weil er die Bevölkerung am 3. März nicht über zwei AHV-Initiativen und gleichzeitig über die Pensionskasse abstimmen lassen wollte. Der nächstmögliche Abstimmungstermin ist der 9. Juni.
Fakt ist: Die Pensionskassen senken die Renten seit Jahren. Teilweise liegt der Umwandlungssatz schon bei unter 5 Prozent. Das ist aber nur bei Versicherten möglich, die über das gesetzliche Obligatorium hinaus zusätzliche Prämien einzahlen (Überobligatorium). Obligatorisch sind in der Pensionskasse die Löhne nur bis 88'200 Franken pro Jahr versichert. Bei diesen muss die Rente gemäss Gesetz bisher auf der Basis eines Umwandlungssatzes von 6,8 berechnet werden. Neu sollen also nach dem Willen von Bundesrat und Parlamentsmehrheit auch die Renten der Einkommensschwächsten gekürzt werden dürfen.
Volk lehnte Abbau der Renten schon 2010 ab
Politiker sowie Vertreter von Pensionskassen und Versicherungen behaupten seit Jahren, den Pensionskassen gehe es finanziell schlecht. Zuletzt durfte das Volk im Jahr 2010 über eine Senkung der Renten abstimmen. Es verwarf die Kürzung mit einer Mehrheit von gut 72 Prozent der Stimmen. Schon damals malten die Pensionskassen den Teufel an die Wand: Bei einer Ablehnung der Senkung des Umwandlungssatzes würden den Kassen pro Jahr 600 Millionen Franken fehlen. Und die Jungfreisinnigen behaupteten sogar: Wenn die Renten nicht gekürzt würden, würde das für die Pensionskassen das Ende bedeuten.
Doch davon kann keine Rede sein. Das zeigt die finanzielle Entwicklung der Pensionskassen seit der letzten Abstimmung. Trotz dem Nein des Volkes zur Rentenkürzung konnten sie praktisch Jahr für Jahr mehr Geld auf die hohe Kante legen. 2010 verfügten sie über Reserven von 61 Milliarden Franken, Ende 2021 waren sie so hoch wie noch nie seit Einführung des Obligatoriums im Jahr 1985. Die Kassen hatten 229 Milliarden Franken mehr in ihren Kassen, als sie den Versicherten schuldeten. Das entsprach fast dem Fünffachen der AHV-Reserven.
Nettorendite von 5,3 Prozent
Selbst im letzten Jahr, als Aktien- und Obligationenmärkte tauchten, verfügten die Pensionskassen noch über Reserven in der Höhe von 119 Milliarden Franken. Bis Mitte 2023 war ein grosser Teil der Börsenverluste wieder aufgeholt.
Doch weshalb schwimmen die Pensionskassen so im Geld? Jahr für Jahr erwirtschaften sie mit dem Geld ihrer Versicherten mehr Ertrag, als sie den Altersguthaben in Form von Zinsen gutschreiben. Laut einer Studie von Swisscanto, einer Tochtergesellschaft der Zürcher Kantonalbank, erzielten die Pensionskassen von 2012 bis 2021 mit dem Geld der Versicherten im Durchschnitt eine Nettorendite von 5,3 Prozent. Gleichzeitig verzinsten sie deren Pensionskassenguthaben aber nur mit 2,4 Prozent.
Daneben senkten sie die Umwandlungssätze bei den überobligatorisch Versicherten und berechnen die Rückstellungen für die Pensionierten sehr grosszügig – mit einer unrealistisch hohen Lebenserwartung. Stirbt ein Rentner, entsteht so in den Büchern der Kassen oft ein Pensionierungsgewinn.