Per SMS gibts Infos zur Person
Ein SMS genügt, und vier Ostschweizer Kantone teilen mit, zu wem welche Autonummer gehört.
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K-Tipp 8/2004
21.04.2004
Markus Kellenberger - mkellenberger@ktipp.ch
Wer in den Kantonen AI, AR, SG und TG wissen will, welcher Herr bei der Dame nebenan zu Besuch ist, sendet einfach dessen Autonummer per SMS an den Autoindex. Innert weniger Sekunden erhält man ein SMS mit der Adresse des Autohalters. Die Befriedigung der persönlichen Neugierde kostet gerade mal 50 Rappen.
Das Strassenverkehrsamt Thurgau betreut das SMS-Projekt Autoindex. Geschäftsführer Ernst Rudolf Anderwert ist durchaus bewusst, dass das Geschäft mit der schnellen Nummer r...
Wer in den Kantonen AI, AR, SG und TG wissen will, welcher Herr bei der Dame nebenan zu Besuch ist, sendet einfach dessen Autonummer per SMS an den Autoindex. Innert weniger Sekunden erhält man ein SMS mit der Adresse des Autohalters. Die Befriedigung der persönlichen Neugierde kostet gerade mal 50 Rappen.
Das Strassenverkehrsamt Thurgau betreut das SMS-Projekt Autoindex. Geschäftsführer Ernst Rudolf Anderwert ist durchaus bewusst, dass das Geschäft mit der schnellen Nummer rechtlich zwar korrekt, moralisch aber zweifelhaft ist: «Es ist ein zweischneidiges Schwert», sagt er, «denn viele Anfragen sind tatsächlich rein privater Natur.»
Es gebe aber durchaus gute Gründe, den SMS-Nummern-Service anzubieten. «Zum Beispiel bei einem falsch parkierten Auto», sagt Anderwert. «Da können Dorfpolizisten unkompliziert und schnell den Halter ausfindig machen.»
Das geltende Datenschutzgesetz lässt zu, dass Halterdaten aufgrund der Autonummer per SMS, Internet, Telefon oder Fax in der Regel ohne Angabe von Gründen bei den Strassenverkehrsämtern erhältlich sind.
Grosser Spielraum für die Kantone
Seine Daten vor dem Zugriff durch irgendwelche Personen zu schützen wird immer schwieriger. Die Eidgenössische Datenschutzkommission hat zwar vor kurzem entschieden, dass eine «vereinfachte Sperrung» der Daten möglich sein muss, hat den Kantonen bei der Interpretation des Begriffes aber viel Spielraum gelassen.
Das bedeutet konkret: In Kantonen wie Baselland und Zürich reicht ein eingeschriebener Brief mit der Bitte, die Daten nicht zu veröffentlichen. Kantone wie Appenzell Ausser- und Innerrhoden, Solothurn, Thurgau und St. Gallen hingegen verlangen eine Begründung. «Wir wollen dabei aber keine Grundsatzdiskussionen führen», meint dazu Anderwert. Mit andern Worten: Früher musste ein «schutzwürdiges Interesse», das heisst quasi eine Bedrohung der eigenen Person, nachgewiesen werden. Laut Anderwert reiche es in der Regel heute zu schreiben, man befürchte, dass die Autonummer und die damit ausfindig zu machende Wohnadresse dazu benützt werden, einen Einbruch zu planen.
Finden Sie es richtig, dass jedermann erfahren kann, wem eine bestimmte Autonummer gehört? Antworten Sie bitte auf www.ktipp.ch.