«Der Versicherungsberater hat mich rein­gelegt.» Solche Klagen hören wir häufig beim K-Tipp – meistens dann, wenn ein Krankenkassenvermittler zugange war. Viele un­seriöse Verkäufer versprechen bessere Leistungen bei tieferen Prämien und lassen ihre Opfer ein Blatt unterschreiben. Das müsse sein, um Offerten erstellen zu lassen, sagen sie jeweils.

In Tat und Wahrheit unterschreiben die Kunden einen verbindlichen Antrag. Und plötzlich haben sie Policen im Haus, die sie nie wollten, sind sie doppelt versichert und erhalten Rechnungen von zwei Krankenkassen. Oft passiert das, wenn ein Verkäufer der Groupe Mutuel im Haus war.

Solche Zustände sind jetzt quasi amtlich bestätigt. Ein Bericht im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) spricht Klartext. Er wurde im Rahmen der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes erstellt. Da ist von «schlechter Beratung» die Rede, von «aggressiven Verkaufstechniken» und von «Irreführung und Täuschung im Privatkundengeschäft».

Und von «gezielter Desinformation über Produkteigenschaften». Der Bericht kommt zu einem klaren Schluss: Bei den Zusatzversicherungen der Krankenkassen und bei den übrigen Privatversicherungen braucht es ein sogenanntes Wider­- rufsrecht.

Wer einen Antrag unterschrieben hat, soll nicht mehr – wie bisher – daran gebunden sein, sondern ihn innert 14 Tagen nach der Unterschrift widerrufen können. Dies ist im Entwurf für das neue Versicherungsvertragsgesetz auch so vorgesehen – doch der Schweizerische Versicherungs­verband (SVV) lehnt das Widerrufsrecht ab.

Der Verband macht sich damit zum Helfershelfer von Krankenkassen, die die jetzige Rechtslage bei ihrer Jagd nach neuen Kunden ausnutzen.